Sind der Bundesregierung die gerichtlichen Entscheidung zu der Frage bekannt, ob die bloße Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ ausreicht, um den Erwerb oder den Erhalt eines Jagdscheins oder einer Waffenbesitzkarte (WBK) zu verweigern beziehungsweise den Entzug eines bereits erteilten Jagdscheins oder einer bestehenden WBK zu begründen, und wenn ja, sieht sie aufgrund dessen gesetzlichen Änderungs- bzw. Klarstellungsbedarf, und wenn ja, welchen?
vom 10.11.2025
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