Wie begründet die Bundesregierung, dass es einen Widerspruch in den Aussagen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Antwort zu Frage 1 einer Kleinen Anfrage unter der Landtagsdrucksache 18/13772 („Ist es der Landesregierung bekannt, dass es mögliche bauliche Überschneidungen zwischen dem Lückenschluss und den Varianten der geplanten möglichen Trassenkorridore gibt?“), in der die Landesregierung antwortet: „Der Landesregierung sind mögliche bauliche Überschneidungen bekannt“, und der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/751 („Welche Planungsvarianten der seitens der DB AG ausgewählten zwölf Trassen-KorridorVarianten beeinflussen nach Informationen der Bundesregierung die Realisierung der im Bau befindenden Straße L712n zwischen Bielefeld und Herford?“), die darin schreibt, dass es „Keine“ gibt, und welche Aussage entspricht der Tatsache?

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Wie begründet die Bundesregierung, dass es einen Widerspruch in den Aussagen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Antwort zu Frage 1 einer Kleinen Anfrage unter der Landtagsdrucksache 18/13772 („Ist es der Landesregierung bekannt, dass es mögliche bauliche Überschneidungen zwischen dem Lückenschluss und den Varianten der geplanten möglichen Trassenkorridore gibt?“), in der die Landesregierung antwortet: „Der Landesregierung sind mögliche bauliche Überschneidungen bekannt“, und der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/751 („Welche Planungsvarianten der seitens der DB AG ausgewählten zwölf Trassen-KorridorVarianten beeinflussen nach Informationen der Bundesregierung die Realisierung der im Bau befindenden Straße L712n zwischen Bielefeld und Herford?“), die darin schreibt, dass es „Keine“ gibt, und welche Aussage entspricht der Tatsache?

vom 11.08.2025